Risikoversicherung

Sie sind verantwortungsbewusst und denken auch an die Zukunft Ihrer Angehörigen. „Gibt es im Falle meines Ablebens offene Schulden, für die meine Hinterbliebenen aufkommen müssen? Sind meine Angehörigen im Falle meines Todes finanziell versorgt?“ Eine Risikolebensversicherung nimmt Ihnen diese Sorgen – berechnen Sie hier die passende Variante für sich.
Ein Unglücksfall kann jederzeit eintreten. Allerdings kann für eine solche Situation vorgesorgt werden. Mit einer Risikoversicherung werden Ihre Angehörigen im Unglücksfall finanziell abgesichert.
Bei einer Risikoversicherung wird im Falle des Ablebens des Versicherten die Versicherungssumme den Begünstigten ausgezahlt. Die Versicherungssumme wird im Vorhinein zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Daraufhin zahlt der Versicherungsnehmer in der Regel monatliche Raten in Form einer Prämie an den Versicherungsgeber.
Verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit der Versicherung, so wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten ausgezahlt. Wer begünstigt werden soll, wird vom Versicherungsnehmer im Vertrag festgelegt. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht immer ident sein. Manche Versicherungen bieten auch die Möglichkeit mehrere versicherte Personen im Rahmen einer verbundenen Ablebensversicherung zu versichern.
Eine Auszahlung findet nur beim Ableben des Versicherten während der Laufzeit des Vertrages statt. Auch Unglücksfälle wie Arbeitsunfähigkeit, ein Unfall und neuerdings auch eine schwere Erkrankung wie Krebs können im Wege der Risikoversicherung mitversichert werden. Tritt der Unglücksfall während der Laufzeit ein, findet eine einmalige Auszahlung oder eine Vorauszahlung statt.

Die Risikoversicherung (auch Ablebensversicherung, Risikolebensversicherung oder reine Ablebensversicherung genannt) wird abgeschlossen, um bei Tod des/der Versicherten eine zuvor vereinbarte Summe an den/die Begünstigten auszuzahlen. Demzufolge ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll, wenn Sie den Gedanken hegen, beispielsweise Ihre Kinder, Ehe- oder Lebenspartner oder sonstige Angehörige im Falle des eigenen Ablebens finanziell zu versorgen bzw. abzusichern.
Während der Laufzeit des Vertrages findet keine Vermögensbildung statt. Die gezahlten Raten werden nicht angelegt. Es handelt sich daher nicht um ein Instrument der Kapitalanlage.
Die Höhe der zu zahlenden Prämien hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie zum Beispiel dem Beruf und der Lebensführung des Versicherten. Bei der Berechnung der Höhe der Prämie wird berücksichtigt, ob der Versicherte einen gefährlichen Beruf hat, zum Beispiel bei der Feuerwehr. Auch die in der Freizeit betätigten Sportarten werden berücksichtigt. Gefährliche Sportarten, wie etwa das Bergsteigen, Klettern in hohen Schwierigkeitsgraden oder Kitesurfen führen zu einer erhöhten Prämie. Raucher müssen auch mit einer erhöhten Prämie rechnen. Des Weiteren wird der Body-Mass-Index des Versicherten berücksichtigt. Zu hohe oder zu niedrige Werte führen zu Prämienzuschlägen oder gar zur Ablehnung des Versicherungsschutzes.

Diese Art der Lebensversicherung auf Risikoversicherungsbasis eignet sich zum einen als Absicherung von finanziellen Verpflichtungen, zum anderen ist sie eine preiswerte Hinterbliebenenversorgung im Todesfall des/der Versicherten.
Die Quintessenz der Risikolebensversicherung ist: Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, so gelangt die vereinbarte Versicherungssumme an die begünstigte Person zur Auszahlung. Überlebt der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungsdauer, erfolgt keine Leistung.

Im Vergleich zu Lebensversicherungen, die auch als Ansparungsvariante mit einer Auszahlung/Rente am Ende der Laufzeit haben, sind die Prämien der Risikolebensversicherung äußerst preiswert. Bei einer kombinierten Er- und Ablebensversicherung ist ein Todesfallschutz von mindestens 10% der Versicherungssumme beinhaltet.

Verbundene Leben

Ein Sonderfall der Risikoversicherung ist jene „auf verbundene Leben“. Bei dieser Form der Ablebensversicherung gibt es gleich mehrere versicherte Personen. Diese besondere Versicherungsform dient der gegenseitigen Absicherung von Personen, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind (z.B. Geschäftspartner, Lebensgemeinschaften, Ehepaare). Hier ist zu beachten, dass die Versicherungssumme immer nur einmal zur Verfügung steht. Dies gilt auch, wenn zwei versicherte Personen gleichzeitig ableben.

Voraussetzungen und Kriterien für die Höhe der Prämie

  • Laufzeit der Versicherung (je kürzer, desto günstiger)
  • Alter des Versicherungsnehmers bei Abschluss (je jünger, desto günstiger → versichert wird meist nicht mehr ab einem Eintrittsalter von 65)
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Konstante oder fallende Todesfallsumme
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers (ärztl. Atteste, Labortests)
  • Nichtraucher bezahlen niedrigere Prämien! (höhere Lebenserwartung als Raucher)
  • gefährliche Lebensumstände und riskante Hobbys (je „langweiliger“, desto günstiger)

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